Seit gestern läuft in Oslo der Prozess gegen den faschistischen Terroristen Anders Behring Breivik. Dieser hatte am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag, sowie mit Schusswaffen auf einem Zeltlager der norgwegischen „Arbeiterpartei“ 77 Menschen getötet und mehre schwer verletzt. Eigentlich ist die Tatsache, dass Breivik diese Taten unbehelligt begehen konnte, schon skandalös genug. Doch die Verfahrensweise mit ihm, die von norwegischer staatlicher Seite an den Tag gelegt wird, setzt dem hochgelobten RECHTS-Staat die Krone auf.
Die Verhandlung gegen Breivik ist öffentlich, was auch zu begrüßen ist, da so eine kritische Begleitung des Prozesses durch die Allgemeinheit besser gewährleistet wird. Jedoch ist in diesem Zusammenhang nicht zu verstehen, wie das Gericht es zulassen kann, dass Breivik mit geballter Faust, vor den Augen Angehörigen, provaktiv herumgestikuliert. Heute nun durfte sich Breivik erklären, was einem Angeklagten auch zustehen muss, egal welche Verbrechen ihm vorgeworfen werden. Jedoch wurde Breiviks „Erklärung“ nichts weiter als eine zynische Verhöhnung der Opfer und eine Verbreitung seiner reaktionären Ideologie. Es ist ein Unding, wie so eine faschistische Propaganda auch noch staatlich gefördert, über Medienberichte um die Welt gehen kann. Ursprünglich waren für Breiviks Statement dreißig Minuten angedacht gewesen. Großzügig ließ ihn das Gericht aber seinen „Vortrag“ auf 75 Minuten ausdehnen. Dass er diesen hauptsächlich mit Aussagen wie der folgenden füllte: "Wenn wir die Einwanderungspolitik der Arbeiterpartei stoppen können, wenn wir 77 Menschen exekutieren, dann wird das zu einer besseren Gesellschaft führen und Bürgerkrieg in Norwegen verhindern.", ist im demokratischen Norwegen kein Grund, ihm das Wort zu entziehen.
Die Begründung für Breiviks lange Agitationszeit lieferte Staatsanwalt Holden dann auch gleich mit. Er glaube laut Spiegel-Online, dass Breivik sich durch seine Aussagen selbst disqualifiziere. Daraufhin stellt sich natürlich die Frage, ob er das durch seine Taten nicht ohnehin schon getan hat.
Allerdings ist es die Strategie der Staatsanwaltschaft, Breivik eine psychische Störung nachzuweisen; mit der Begründung dass dieser dann den Rest seines Lebens in einer psychatrischen Anstalt verbringen müsste. Auch wenn es absolut zu begrüßen ist, wenn jemand wie Breivik nie wieder auf die Menschheit losgelassen wird, scheint der Kurs der Staatsanwaltschaft auf eine Relativierung der Straftaten angelegt zu sein. Ein zweites psychatrisches Gutachten vom 10. April 2012 bescheinigte Breivik nämlich volle Zurechnungsfähigkeit, nachdem das erste, welches ihn als geistesgestört darstellte, auf große Empörung in der Öffentlichkeit stieß. Breivik einfach als Geistesgestörten abzutun, würde in keinster Weise der politischen Bedeutung seiner Morde gerecht werden. Hierbei waren nämlich rassitische, sowie faschistische Beweggründe ausschlaggebend. Und diese müssen auch als solche benannt werden, um die reale Gefahr von reaktionären politischen Bewegungen zu verdeutlichen. Die Euphemisierungsstrategie, die die Staatsanwaltschaft hingegen fährt, wird an einem weiteren Beispielen deutlich. Breivik behauptet konsequent, Mitglied einer Gruppierung zu sein, die sich „Tempelritter“ nennt. Die Staatsanwaltschaft hingegen will davon nichts wissen und beharrt stoisch auf der Einzeltätertheorie. Bezeichnenderweise würde eine Mitgliedschaft Breiviks in einer terroristischen Gruppe erstens den Verdacht auf weitere Personen lenken und zweitens unterstreichen, dass faschistische Gruppierungen deutlich bekämpft und verfolgt werden müssen.
Die Tatsache, dass Breivik extem viele Morde verübt hat und Ansichten vertritt, die den meisten Menschen zuwider sind, macht ihn längst nicht zum psychisch Kranken. Etliche Hitler-Faschisten hätten sich dann ebenfalls mit angeblicher Geisteskrankeit ihrer Verantwortung entziehen können. Vielmehr ist von einer vollen Schuldfähigkeit Breiviks auszugehen, wenn man bedenkt, welche anspruchsvolle Planung, die von ihm begangenen Attentate erforderten. Jedoch sollte gerade die Kompliziertheit der Anschläge die staatlichen Ermittler veranlassen, nach weiteren Mittätern zu fahnden und auch die eigene Schuld am Nichtverhindern der Attentate zu untersuchen. Jedenfalls schien von offizieller Seite keine Verwunderung darüber zu bestehen, dass Breivik erst seine Taten in aller Ruhe begehen konnte, nach deren Beendigung aber schnell gefasst wurde und dann sofort als Einzeltäter feststand.
Ob Breivik nun ein Einzeltäter war oder nicht und wieviel die norwegischen Geheimdienste von seinen Plänen wussten, ist als Außenstehender nicht mit Sicherheit zu sagen. Erstaunlicherweise aber weist Breiviks Prozess interessante Parallelen zu dem eines seiner Gesinnungsfreunde auf. 1924 fand in München auch in einem „demokratischen Staat“ der Prozess gegen einen reaktionären Putschisten statt, dessen damalige Aktion den Tot mehrerer unschuldiger Menschen forderte. Der Angeklagte durfte trotzdem das Gericht in eine politische Bühne für seine Propaganda verwandeln und bekam letztendlich eine milde Strafe, da das Gericht in ihm keine besondere Bedrohung erkennen konnte.
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